top of page

Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße in Hessen:

Verstoß, Buß­geld und wer muss das Buß­geld zahlen?

* Wieder­holter Verstoß gegen die Masken­pflicht:

​

50 €
betrof­fene Per­son.

* Nach Ein­reise aus einem Risiko­gebiet gegen Pflicht zur häus­lichen Isola­tion oder Tätig­keits­verbot ver­stoßen:

500 €
Ein­reisen­der oder Rück­reisen­der...

 * Verbots­widrig eine solche Per­son be­sucht:

 200 €
Be­sucher

*  Als Be­sucher gebo­tene
 Hygiene­maß­nahmen miss­achtet:

200 €
Be­sucher

*  Gegen das Ver­bot für Menschen mit Be­hinde­rung ver­stoßen, bestimm­te Ein­rich­tungen zu be­treten:

200 €
betre­tende Per­son und Trä­ger

* Verbots­widriges Be­treten einer Tages- oder Nacht­pflege­einrich­tung:

200 €
pfle­ge­be­dürf­tige Per­son

*  Verbots­widri­ge
 Nut­zung von Früh­förder­stätten für behin­derte Kin­der oder Therapie­einrich­tungen:

200 €
 Nut­zer

*  Verbots­widriges Be­treten von Unter­künften nach LAG, Über­gangs­wohn­heimen oder statio­näre Jugend­einrich­tungen:

200 €
be­tre­tende Person

 *  Verbots­widriges Be­treten­lassen von Betreu­ungs­einrich­tungen von Kin­dern:

200 €
Lei­tung bzw. Ver­ant­wort­licher

*  Verbots­widrige Beschäf­tigung von Reise­rück­kehrern, Kontakt­perso­nen oder Per­sonen mit Covid-19-Symp­tomen:

1.000 €
Lei­tung

*  Zusammen­kunft im öffent­lichen Raum von mehr als zwei Per­sonen, die nicht zum selben Haus­stand ge­hören:

200 €
jede be­tei­ligte Per­son.

*  Grillen, Feiern, Pick­nicken u. Ä. im öffent­lichen Raum:

200 €
jede be­tei­ligte Per­son.

*  Verstoß gegen das Ge­bot der Schlie­ßung und Einstel­lung von Einrich­tungen, Betrie­ben, Begeg­nungs­stätten und Ange­bote:

500 - 5.000 €
(je nach Um­fang, Grö­ße und Dau­er)
Ver­ant­wort­licher

 

*  Verstoß gegen das Ver­bot des Anbie­tens von Zusammen­künften, touris­tischen und kultu­rellen Ange­boten jeg­licher Art und sons­tige Sport­ange­boten:

200 - 1.000 € Or­gani­sator bzw. An­bie­ter

*  Verbots­widrige
 Teil­nahme an einer Zusammen­kunft oder Wahr­nehmung von touris­tischen und kultu­rellen Ange­boten jeg­licher Art und sons­tigen Sportan­geboten:

200 €
Teil­neh­mer bzw. Nut­zer

*  Verbots­widrige Teil­nahme bzw.
 Ertei­lung von Bildungs­angeboten:

 200 €
Teil­neh­mer und An­bie­ter

*  Verbots­widrige Teil­nahme an Zusammen­künften in Kirchen, Moscheen, Syna­gogen und vergleich­baren Orten anderer Glaubens­gemein­schaften:

200 €
Teil­neh­mer

*  In Betrie­ben Empfeh­lungen des RKI sowie Abstands­gebot nicht ein­gehalten:

200 - 1.000 €
Inha­ber bzw. Ge­schäfts­füh­rer

*  Bei Dienst­leistungen
 Empfeh­lungen des RKI miss­achtet:

200 - 1.000 € Dienst­leis­ter bzw. Hand­wer­ker

*  Verstoß gegen das Be­wirtungs­verbot:

500 - 5.000 €
(je nach Um­fang, Grö­ße und Dau­er) Inha­ber bzw. Ge­schäfts­füh­rer

*  Hygiene­vorgaben bei der Abho­lung von Speisen im Außer-Haus-Verkauf miss­achtet:

500 - 1.000€
(je nach Um­fang, Grö­ße und Dau­er) Inha­ber bzw. Ge­schäfts­füh­rer

*  Verbots­widrig Übernach­tungen ange­boten:

500 - 5.000 €
 (je nach Um­fang, Grö­ße und Dau­er)An­bie­ter bzw. In­ha­ber

*  Gegen Schließungs­gebot von Einrich­tungen ver­stoßen:

500 - 5.000 €
(je nach Um­fang, Grö­ße und Dau­er)Inha­ber bzw. Ge­schäfts­füh­rer

*  Verbots­widrige Durch­führung von medi­zinisch nicht notwen­digen oder dringen­den Ein­griffen und Behand­lungen:

500 - 5.000 €
(je nach Um­fang) be­han­deln­de Per­son und Leit­ung bzw. Ge­schäfts­füh­rung

*  Verstoß gegen die Melde­pflicht für Beat­mungs­geräte:

500 - 5.000 €
(je nach Um­fang und Zahl der Ge­räte) Ver­ant­wort­licher


Der ca. 83-jährige Haj Muhammad El Bali (bekannt als Ray) aus der Stadt Zaio, der in Frankfurt mit Coronavirus infiziert und diesbezüglich drei Wochen Krankenhaus behandelt werden musste, ging am 26. April 2020 von uns.

Möge Allah ihm gnädig sein, er war immer aktiv und freundlich und beliebt bei allen
Herzlichen Glückwunsch zu dem Zeugnis, (Wer an der Pest stirbt, hat die Belohnung des Märtyrers).

Wir bitten Allah, ihm zu vergeben und sich seiner zu erbarmen und seiner Familie Geduld und Trost zu geben.
Wir gehören zu Allah und zu ihm kehren wir zurück.

Im Namen Allahs, und möge Segen und Frieden auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten sein.

Wichtige Ankündigung

 Basierend auf dem, was Allah, der Allmächtige, sagt:
(Er hat euch erwählt und euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt)


Und als Reaktion auf die neuen Anweisungen der deutschen Behörden zu vorbeugenden Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung der Corona-Epidemie, und aus Sorge der Taqwa-Moschee um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitgliedern und Besucher, müssen wir folgende Maßnahmen vom 17.03.2020 bis auf weiteres ergreifen:

​

  • Aussetzung  der Gemeinsamsgebete und Freitagsgebete.

  • Aussetzung aller religiösen und kulturellen Aktivitäten sowie der jährlichen Konferenz.

  •  Schließung der Schule und unterbrechung von alle Unterrichten und ihrer Programme, bis auf weiteres.


Die Moscheeverwaltung wird weiterhin die Anweisungen der offiziellen Behörden in Bezug auf diese Angelegenheit und ihre Entwicklungen befolgen und Sie über alles Neue informieren, so Gott will.
Wir bitten Allah, um unsere und Ihre Sicherheit und Gesundheit zu bewahren.

 

Sobald, wir Neues wissen, werden wir euch insha-allah auch hier darüber informieren.

Moscheeverwaltung

bottom of page