Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße in Hessen:
Verstoß, Bußgeld und wer muss das Bußgeld zahlen?
* Wiederholter Verstoß gegen die Maskenpflicht:
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50 €
betroffene Person.
* Nach Einreise aus einem Risikogebiet gegen Pflicht zur häuslichen Isolation oder Tätigkeitsverbot verstoßen:
500 €
Einreisender oder Rückreisender...
* Verbotswidrig eine solche Person besucht:
200 €
Besucher
* Als Besucher gebotene
Hygienemaßnahmen missachtet:
200 €
Besucher
* Gegen das Verbot für Menschen mit Behinderung verstoßen, bestimmte Einrichtungen zu betreten:
200 €
betretende Person und Träger
* Verbotswidriges Betreten einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung:
200 €
pflegebedürftige Person
* Verbotswidrige
Nutzung von Frühförderstätten für behinderte Kinder oder Therapieeinrichtungen:
200 €
Nutzer
* Verbotswidriges Betreten von Unterkünften nach LAG, Übergangswohnheimen oder stationäre Jugendeinrichtungen:
200 €
betretende Person
* Verbotswidriges Betretenlassen von Betreuungseinrichtungen von Kindern:
200 €
Leitung bzw. Verantwortlicher
* Verbotswidrige Beschäftigung von Reiserückkehrern, Kontaktpersonen oder Personen mit Covid-19-Symptomen:
1.000 €
Leitung
* Zusammenkunft im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen, die nicht zum selben Hausstand gehören:
200 €
jede beteiligte Person.
* Grillen, Feiern, Picknicken u. Ä. im öffentlichen Raum:
200 €
jede beteiligte Person.
* Verstoß gegen das Gebot der Schließung und Einstellung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten und Angebote:
500 - 5.000 €
(je nach Umfang, Größe und Dauer)
Verantwortlicher
* Verstoß gegen das Verbot des Anbietens von Zusammenkünften, touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstige Sportangeboten:
200 - 1.000 € Organisator bzw. Anbieter
* Verbotswidrige
Teilnahme an einer Zusammenkunft oder Wahrnehmung von touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstigen Sportangeboten:
200 €
Teilnehmer bzw. Nutzer
* Verbotswidrige Teilnahme bzw.
Erteilung von Bildungsangeboten:
200 €
Teilnehmer und Anbieter
* Verbotswidrige Teilnahme an Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen, Synagogen und vergleichbaren Orten anderer Glaubensgemeinschaften:
200 €
Teilnehmer
* In Betrieben Empfehlungen des RKI sowie Abstandsgebot nicht eingehalten:
200 - 1.000 €
Inhaber bzw. Geschäftsführer
* Bei Dienstleistungen
Empfehlungen des RKI missachtet:
200 - 1.000 € Dienstleister bzw. Handwerker
* Verstoß gegen das Bewirtungsverbot:
500 - 5.000 €
(je nach Umfang, Größe und Dauer) Inhaber bzw. Geschäftsführer
* Hygienevorgaben bei der Abholung von Speisen im Außer-Haus-Verkauf missachtet:
500 - 1.000€
(je nach Umfang, Größe und Dauer) Inhaber bzw. Geschäftsführer
* Verbotswidrig Übernachtungen angeboten:
500 - 5.000 €
(je nach Umfang, Größe und Dauer)Anbieter bzw. Inhaber
* Gegen Schließungsgebot von Einrichtungen verstoßen:
500 - 5.000 €
(je nach Umfang, Größe und Dauer)Inhaber bzw. Geschäftsführer
* Verbotswidrige Durchführung von medizinisch nicht notwendigen oder dringenden Eingriffen und Behandlungen:
500 - 5.000 €
(je nach Umfang) behandelnde Person und Leitung bzw. Geschäftsführung
* Verstoß gegen die Meldepflicht für Beatmungsgeräte:
500 - 5.000 €
(je nach Umfang und Zahl der Geräte) Verantwortlicher
Der ca. 83-jährige Haj Muhammad El Bali (bekannt als Ray) aus der Stadt Zaio, der in Frankfurt mit Coronavirus infiziert und diesbezüglich drei Wochen Krankenhaus behandelt werden musste, ging am 26. April 2020 von uns.
Möge Allah ihm gnädig sein, er war immer aktiv und freundlich und beliebt bei allen
Herzlichen Glückwunsch zu dem Zeugnis, (Wer an der Pest stirbt, hat die Belohnung des Märtyrers).
Wir bitten Allah, ihm zu vergeben und sich seiner zu erbarmen und seiner Familie Geduld und Trost zu geben.
Wir gehören zu Allah und zu ihm kehren wir zurück.
Im Namen Allahs, und möge Segen und Frieden auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Wichtige Ankündigung
Basierend auf dem, was Allah, der Allmächtige, sagt:
(Er hat euch erwählt und euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt)
Und als Reaktion auf die neuen Anweisungen der deutschen Behörden zu vorbeugenden Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung der Corona-Epidemie, und aus Sorge der Taqwa-Moschee um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitgliedern und Besucher, müssen wir folgende Maßnahmen vom 17.03.2020 bis auf weiteres ergreifen:
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Aussetzung der Gemeinsamsgebete und Freitagsgebete.
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Aussetzung aller religiösen und kulturellen Aktivitäten sowie der jährlichen Konferenz.
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Schließung der Schule und unterbrechung von alle Unterrichten und ihrer Programme, bis auf weiteres.
Die Moscheeverwaltung wird weiterhin die Anweisungen der offiziellen Behörden in Bezug auf diese Angelegenheit und ihre Entwicklungen befolgen und Sie über alles Neue informieren, so Gott will.
Wir bitten Allah, um unsere und Ihre Sicherheit und Gesundheit zu bewahren.
Sobald, wir Neues wissen, werden wir euch insha-allah auch hier darüber informieren.
Moscheeverwaltung